Bei allen hier angebotenen Rundflüge handelt es sich um private Flüge gegen Entgelt. Die angebotenen Geschenkgutscheine gelten als Flugscheine im Sinne untenstehenden Erläuterungen.
1. Die Beförderung aufgrund dieser Flugscheine unterliegt den Haftungsbestimmungen des Lufttransportreglementes vom 3.10.1952 / 1.6.1962 (für Inlandbeförderungen) und des Warschauer Abkommens vom 12.10.1929 / 28.9.1955 (für internationale Beförderungen) in der zur Zeit des Fluges geltenden Fassung. Die Haftung des Luftftrachtführers für Tod oder Körperverletzung des Fluggastes sowie für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist nach diesen Bestimmungen in der Regel beschränkt.
2. Leistungen, die dem Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter allfällig abgeschlossenen Passagier-Unfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollen Umfang an Schadenersatz-Zahlungen aus Haftpflichansprüchen (die der Luftfrachtführer, gestützt auf die geltenden Haftungsbestimmungen, zu leisten hat) anzurechnen.